• Foto: Länsstyrelsen Stockholm
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Zarahs strand

  • Sehenswürdigkeit
  • Rollstuhlgerecht
  • Information
  • Bänkbord
von 5 Sternen

Aktionen

Beschreibung

Zarahs Strand ist ein großartiger Ort, um das Grenzgebiet zwischen Meer und Land zu erkunden: suchen Sie nach Muscheln am Strand oder für kleine Krümel im Landstrom Meerweed. Wenn Sie ein Schnorchel haben, können Sie einen genaueren Blick auf das Leben unterhalb der Oberfläche nehmen.

Zum Strand führt eine Rampe, die für einen Rollstuhl zugänglich ist. Auf der Plattform am Strand gibt es einen Tisch und ein Schild, das Ihnen sagt, wer Zarah war und über Harkranksviken draußen.

Der weiße Wanderweg "Süden rundum", fährt auch Zarahs Strand.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen

Aktivitäten und Einrichtungen

  • Information
  • Sehenswürdigkeit
  • Bänkbord

Zugänglichkeit

  • Rollstuhlgerecht

Fakten

** Bis 2025 als Nationalpark geschützt. (Die ehemaligen Naturschutzgebiete Bullerö und Långviksskär, 1967 bzw. 1983.)

** Größe*: 25,720 Hektar davon 24,880 Hektar Wasser und 840 Hektar Land

** Charakter**: Archipel, Meeresumwelt, kulturelle Umgebungen

Commune: Warm

Mark Owners: Staat

Administrator: Bezirksverwaltung

** Antragsformular*: National Park

**andere **: Natura 2000 Gebiet Bullerö-Change SE0110088

Anleitung

Von der Eingangsplatte am Rävängen geht eine rollstuhlgerechte Rampe nach Süden, folgen Sie der Beschilderung zum Strand von Zarah 300 Metern.

Sie können auch den viel hügeligeren Wanderweg Syddy herum folgen.

Verordnungen

Mitte September 2025 treten die Vorschriften des Nationalparks des Nämdö-Archipels in Kraft. Bis dahin gelten die geltenden Vorschriften für das Naturschutzgebiet Bullerö.

Zum Schutz des Naturschutzgebiets Bullerö gibt es Regeln, die Sie beachten müssen. In der Reserve ist verboten:

  1. während des Zeitraums vom 1. Februar bis 15. August die in der Karte, Anhang 2 der Entscheidung, aufgeführten Gebiete und Gewässer (Korbschutzgebiete) erfassen oder fürchten.
  2. feste natürliche Objekte oder Oberflächenbildung durch Bohren, Hacken, Blasen, Schnitzen, Malen oder dergleichen zerstören oder beschädigen
  3. brechen Zweige, Fallen oder sonst Schäden lebende oder tote Bäume oder Sträucher, und die Vegetation anderweitig zu beschädigen, indem sie Reis, Kräuter, Gras, Moose oder Flechten aufgraben
  4. stören die Tierwelt (z.B. durch Klettern der Nester, Fangen oder Töten von Säugetieren, Vögeln, Raupen und Fröschen). So können bei der professionellen Fischerei einstimmige Robben getötet werden
  5. bringen Hunde oder andere Haustiere, die nicht miteinander verbunden sind.
  6. für mehr als zwei aufeinanderfolgende Tage Ankerboot an der gleichen Stelle
  7. Chase länger als zwei Tage in einem Sequenzzelt an der gleichen Stelle. Im Dorf Bullerön kann jedoch nur eine Zeltung in der vorgesehenen Lage stattfinden.
  8. Pick Night violett oder andere Orchideen
  9. Feuer schaffen, außer in ausgewiesenen und vorbereiteten Kaminen auf Bullerön und Bodkobben Motorfahrzeuge mit höherer Geschwindigkeit als 7 Knoten ausführen, nur 100 Meter vom Strand entfernt 12 Ohne die Erlaubnis des Verwaltungsrats des Kreises, den professionellen Verkehr in die Reserve zu führen Starten oder landen mit Flugzeugen.

Verordnung Nr. 13 gilt nicht für:

Rettungs- oder Krankentransport

Staatlicher oder kommunaler Beamter im Dienst

Transport von Bewohnern in der Reserve.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Länsstyrelsen i Stockholm

naturskotsel.stockholm@lansstyrelsen.se

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.

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