• Foto: Länsstyrelsen Stockholm
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Sydudden runt

  • Wandern
  • Rundslinga
von 5 Sternen

Details zum Weg

  • Länge 1.4 km

Aktionen

Beschreibung

Die Rundschleife führt Sie über die Klippe

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen

Aktivitäten und Einrichtungen

  • Wandern
  • Rundslinga

Fakten

Protected since: 2025

Area: 25,300 ha of which 97 percent is sea

Character: Sea, shallow and deep soft-bottom habitats, shallow and deep hard-bottom habitats, islands and skerries, fissure valley terrain, sparse rocky pine forest, maritime deciduous forest

Municipality: Värmdö

Landowner: The state

Managing authority: Stockholm County Administrative Board

Protection status: national park

Other: Natura 2000 site Bullerö–Bytta (SE0110088)

Purpose of the national park: To preserve a representative and diverse marine and archipelago landscape in the Baltic Sea in a largely unaltered condition.

Anleitung

Der Weg beginnt am Eingang am Rävängen. Von dort aus folgen Sie der weißen Führung.

** nach Bullerö:** In der Hochsaison können Sie bequem mit dem SL-Bus von Slussen nach Stavsnäs-Winterhafen fahren. Von dort aus verbinden Bootverkehr mit der Buller Island Linie / Stavsnäs Boot Taxi. Andere Zeit, Bullerö ist mit dem Boot oder Boot Taxi erreicht.

Planen Sie Ihre Reise mit SL Reiseplaner und Bulleröline/Stavsnäs Bootstaxi.

Weitere Besucherinformationen finden Sie unter swedensnationalparker.se/namdoskargarden

Verordnungen

Vorläufige Regelungen

Mitte September 2025 treten die Vorschriften des Nationalparks des Nämdö-Archipels in Kraft. Bis dahin gelten die geltenden Vorschriften für das Naturschutzgebiet Bullerö.

Zum Schutz des Naturschutzgebiets Bullerö gibt es Regeln, die Sie beachten müssen. In der Reserve ist verboten:

  1. während des Zeitraums vom 1. Februar bis 15. August die in der Karte, Anhang 2 der Entscheidung, aufgeführten Gebiete und Gewässer (Korbschutzgebiete) erfassen oder fürchten.
  2. feste natürliche Objekte oder Oberflächenbildung durch Bohren, Hacken, Blasen, Schnitzen, Malen oder dergleichen zerstören oder beschädigen
  3. brechen Zweige, Fallen oder sonst Schäden lebende oder tote Bäume oder Sträucher, und die Vegetation anderweitig zu beschädigen, indem sie Reis, Kräuter, Gras, Moose oder Flechten aufgraben
  4. stören die Tierwelt (z.B. durch Klettern der Nester, Fangen oder Töten von Säugetieren, Vögeln, Raupen und Fröschen). So können bei der professionellen Fischerei einstimmige Robben getötet werden
  5. bringen Hunde oder andere Haustiere, die nicht miteinander verbunden sind.
  6. für mehr als zwei aufeinanderfolgende Tage Ankerboot an der gleichen Stelle
  7. Chase länger als zwei Tage in einem Sequenzzelt an der gleichen Stelle. Im Dorf Bullerön kann jedoch nur eine Zeltung in der vorgesehenen Lage stattfinden.
  8. Pick Night violett oder andere Orchideen
  9. Feuer schaffen, außer in ausgewiesenen und vorbereiteten Kaminen auf Bullerön und Bodkobben Motorfahrzeuge mit höherer Geschwindigkeit als 7 Knoten ausführen, nur 100 Meter vom Strand entfernt 12 Ohne die Erlaubnis des Verwaltungsrats des Kreises, den professionellen Verkehr in die Reserve zu führen Starten oder landen mit Flugzeugen.

Verordnung Nr. 13 gilt nicht für:

Rettungs- oder Krankentransport

Staatlicher oder kommunaler Beamter bei der Ausübung des Dienstleistungsverkehrs von Bewohnern in der Reserve.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Länsstyrelsen i Stockholm

naturskotsel.stockholm@lansstyrelsen.se

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.

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