• Foto: Länsstyrelsen Stockholm

Rastplats Västerudden

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Aktionen

Beschreibung

Machen Sie ein kurzes Messer von Bullerö auf diesen Ruheplatz mit Tischen und atemberaubenden Blicken.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen

Aktivitäten und Einrichtungen

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Fakten

*Protected then: 2025 als Nationalpark. (Die ehemaligen Naturschutzgebiete Bullerö und Långviksskär, 1967 bzw. 1983.)

** Größe*: 25,720 Hektar davon 24,880 Hektar Wasser und 840 Hektar Land

** Charakter**: Archipel, Meeresumwelt, kulturelle Umgebungen

Commune: Warm

Mark Owners: Staat

Administrator: Bezirksverwaltung

** Antragsformular*: National Park

**andere **: Natura 2000 Gebiet Bullerö-Change SE0110088

Anleitung

Auf der westlichen Seite der Insel geht ein kurzer Messer (ca. 70 m) von der Spur von Bullerö bis zum Ruheplatz. Folgen Sie der Richtung.

** nach Bullerö:** In der Hochsaison können Sie bequem mit dem SL-Bus von Slussen nach Stavsnäs-Winterhafen fahren. Von dort aus verbinden Bootverkehr mit der Buller Island Linie / Stavsnäs Boot Taxi. Andere Zeit, Bullerö ist mit dem Boot oder Boot Taxi erreicht.

Planen Sie Ihre Reise mit SL Reiseplaner und Bulleröline/Stavsnäs Bootstaxi.

Weitere Besucherinformationen finden Sie unter swedensnationalparker.se/namdoskargarden

Verordnungen

Mitte September 2025 treten die Vorschriften des Nationalparks des Nämdö-Archipels in Kraft. Bis dahin gelten die geltenden Vorschriften für das Naturschutzgebiet Bullerö.

Zum Schutz des Naturschutzgebiets Bullerö gibt es Regeln, die Sie beachten müssen. In der Reserve ist verboten:

  1. während des Zeitraums vom 1. Februar bis 15. August die in der Karte, Anhang 2 der Entscheidung, aufgeführten Gebiete und Gewässer (Korbschutzgebiete) erfassen oder fürchten.
  2. feste natürliche Objekte oder Oberflächenbildung durch Bohren, Hacken, Blasen, Schnitzen, Malen oder dergleichen zerstören oder beschädigen
  3. brechen Zweige, Fallen oder sonst Schäden lebende oder tote Bäume oder Sträucher, und die Vegetation anderweitig zu beschädigen, indem sie Reis, Kräuter, Gras, Moose oder Flechten aufgraben
  4. stören die Tierwelt (z.B. durch Klettern der Nester, Fangen oder Töten von Säugetieren, Vögeln, Raupen und Fröschen). So können bei der professionellen Fischerei einstimmige Robben getötet werden
  5. bringen Hunde oder andere Haustiere, die nicht miteinander verbunden sind.
  6. für mehr als zwei aufeinanderfolgende Tage Ankerboot an der gleichen Stelle
  7. Chase länger als zwei Tage in einem Sequenzzelt an der gleichen Stelle. Im Dorf Bullerön kann jedoch nur eine Zeltung in der vorgesehenen Lage stattfinden.
  8. Pick Night violett oder andere Orchideen
  9. Feuer schaffen, außer in ausgewiesenen und vorbereiteten Kaminen auf Bullerön und Bodkobben Motorfahrzeuge mit höherer Geschwindigkeit als 7 Knoten ausführen, nur 100 Meter vom Strand entfernt 12 Ohne die Erlaubnis des Verwaltungsrats des Kreises, den professionellen Verkehr in die Reserve zu führen Starten oder landen mit Flugzeugen.

Verordnung Nr. 13 gilt nicht für:

Rettungs- oder Krankentransport

Staatlicher oder kommunaler Beamter bei der Ausübung des Dienstleistungsverkehrs von Bewohnern in der Reserve.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Länsstyrelsen i Stockholm

naturskotsel.stockholm@lansstyrelsen.se

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.

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