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Infopunkt Stavsnäs, Nämdöskärgårdens nationalpark

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Aktionen

Beschreibung

Im Winterhafen Stavsnäs gibt es eine Außenausstellung mit Informationen über den Nationalpark des Nämdö-Archipels.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen

Aktivitäten und Einrichtungen

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Fakten

Geschützt seit 2025 als Nationalpark. (Die ehemaligen Naturschutzgebiete Bullerö und Långviksskär, 1967 bzw. 1983.)

Größe: 25,720 Hektar davon 24,880 Hektar Wasser und 840 Hektar Land

Charakter: Archipel, Meeresumwelt, kulturelle Umgebungen

Gemeinde: Warming

Landbesitzer: Staat

Verwaltung: County Council

Schutz: Nationalpark

Sonstiges: Natura 2000 Gebiet Bullerö-Bytta SE0110088

Anleitung

Nehmen Sie SL Bus von Slussen nach Stavsnäs Winterhafen.

Von Stavsnäs Winterhafen können Sie zu den größeren Inseln des Nationalparks reisen. In der Hochsaison gibt es den Bootsverkehr mit Stavsnäs Boot Taxi. Andere Zeit, der Nationalpark ist mit dem Boot oder Boot Taxi erreicht.

Planen Sie Ihre Reise mit dem Reiseplaner [SL] (https:///sl.se/) und Stavsnäs boat taxi.

  • Um nach Bullerö und Rågskär zu gelangen, fahren Sie mit der Bullerö Linie.
  • Um nach Hamnskär und Skogavik zu kommen, gehen Sie mit der Nämdöline.

Reisen Sie mit einem Rollstuhl? Kontaktieren Sie die Buller Island Line/ Stavsnäs Boot-Taxi rechtzeitig, um sicherzustellen, dass es einen Rollstuhlsitz auf dem Schiff für den Tag gibt: 08-57150100 oder info@battaxi.se.

Beachten Sie, dass es im Nationalpark mehrere Vogelschutzgebiete mit Eintrittsverboten während der Zuchtsaison gibt.

Weitere Besucherinformationen finden Sie unter swedensnationalparker.se/namdoskargarden

Verordnungen

Vorläufige Regelungen für den Nationalpark des Gartens

Welche Regeln gelten im Bereich? Mitte September 2025 treten die Vorschriften des Nationalparks des Nämdö-Archipels in Kraft. Bis dahin gelten die geltenden Vorschriften für Naturschutzgebiete Bullerö und Långviksskär. (Siehe unten/jeweilige Seite.)

Naturschutzgebiete von Bullerö

Zum Schutz des Naturschutzgebiets Bullerö gibt es Regeln, die Sie beachten müssen. In der Reserve ist verboten:

  1. während des Zeitraums vom 1. Februar bis 15. August die in der Karte, Anhang 2 der Entscheidung, aufgeführten Gebiete und Gewässer (Korbschutzgebiete) erfassen oder fürchten.
  2. feste natürliche Objekte oder Oberflächenbildung durch Bohren, Hacken, Blasen, Schnitzen, Malen oder dergleichen zerstören oder beschädigen
  3. brechen Zweige, Fallen oder sonst Schäden lebende oder tote Bäume oder Sträucher, und die Vegetation anderweitig zu beschädigen, indem sie Reis, Kräuter, Gras, Moose oder Flechten aufgraben
  4. stören die Tierwelt (z.B. durch Klettern der Nester, Fangen oder Töten von Säugetieren, Vögeln, Raupen und Fröschen). So können bei der professionellen Fischerei einstimmige Robben getötet werden
  5. bringen Hunde oder andere Haustiere, die nicht miteinander verbunden sind.
  6. für mehr als zwei aufeinanderfolgende Tage Ankerboot an der gleichen Stelle
  7. Chase länger als zwei Tage in einem Sequenzzelt an der gleichen Stelle. Im Dorf Bullerön kann jedoch nur eine Zeltung in der vorgesehenen Lage stattfinden.
  8. Pick Night violett oder andere Orchideen
  9. Feuer schaffen, außer in ausgewiesenen und vorbereiteten Kaminen auf Bullerön und Bodkobben Motorfahrzeuge mit höherer Geschwindigkeit als 7 Knoten ausführen, nur 100 Meter vom Strand entfernt 12 Ohne die Erlaubnis des Verwaltungsrats des Kreises, den professionellen Verkehr in die Reserve zu führen Starten oder landen mit Flugzeugen.

Verordnung Nr. 13 gilt nicht für:

Rettungs- oder Krankentransport

Staatlicher oder kommunaler Beamter im Dienst

Transport von Bewohnern in der Reserve.

Verordnungen Naturschutzgebiet Longviksskär

Um Naturschutzgebiete von Långviksskär zu schützen, gibt es Regeln, die Sie beachten müssen. In der Reserve ist verboten:

  1. Vernichten oder Beschädigen von fixierten Objekten oder Oberflächenbildung durch Bohren, Hacken, Sprengen Schnitzen oder dergleichen Zweige, Fallen oder sonst beschädigte lebende oder tote Bäume oder Sträucher zu brechen und die Vegetation generell zu beschädigen, indem Reis, Kräuter, Gras, Moose oder Flechten aufgegraben werden
  2. stören die Tierwelt (z.B. durch Klettern der Nester, Fangen oder Töten von Säugetieren, Vögeln, Raupen und Fröschen)
  3. Tragen eines Hundes oder anderer Haustiere, die nicht miteinander verbunden sind länger als zwei Tage Ankern eines Bootes an der gleichen Stelle
  4. Chase länger als zwei Tage Zelt an der gleichen Stelle
  1. Feuer öffnen
  1. Pick Night violett oder andere Orchideen motorbetriebene Fahrzeuge mit einer höheren Geschwindigkeit als 7 Knoten, innerhalb 100 Meter vom Strand 11 Während der professionellen Fischerei tot vorübergehend auf Seehund 12 Ohne die Erlaubnis des Bezirksverwaltungsrates, den professionellen Verkehr in die Reserve zu führen. Starten oder Landen mit Flugzeugen
  2. Aufführung von Booten in der Lagune auf Tärnskär, siehe die beigefügte Karte in der Zulassungsentscheidung von 2007.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Länsstyrelsen i Stockholm

naturskotsel.stockholm@lansstyrelsen.se

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.

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